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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version: 2.03   |  Stand: August 2007

Hier erhalten Sie unsere AGB zum download als PDF Datei


SL-MoTec vertreten durch:
Stefan Lenert
Breitestr. 18
55124 Mainz / Deutschland
Fon: +49(0)6131 – 466959
Fax: +49(0)6131 – 466537
E-Mail: info@sl-motec.de
USt-Ident.Nr.: DE 204739659 


Sl-MoTec bietet unter anderem über einen eigenen Online-Shop unter der Domain


http://www.sl-motec.de

Waren zum Kauf an.


Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle über diesen Online-Shop begründeten Verträge zwischen dem Kunden und von SL-MoTec.



1. Allgemeine Bestimmungen / Geltung


1.1 Kunden im Sinne der hier vorliegenden AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

1.1.1 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

1.1.2 Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

1.2.1 Bei Kunden, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

1.2.2 Die Bestimmungen des CISG (= Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf bzw. UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.


2. Vertragsschluss / Vertragstextspeicherung

2.1 Die innerhalb des Online-Shops aufgeführten Produkte und Leistungen stellen keine, SL-MoTec bindenden Angebote dar; es handelt sich vielmehr um die Aufforderung an den Kunden, ein verbindliches Angebot durch Abgabe einer Bestellung zu unterbreiten.

2.2 Durch Absendung der Bestellung aus dem virtuellen „Warenkorb“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung über die in diesem enthaltenen Artikel ab. Den Zugang dieser Bestellung wird SL-MoTec dem Kunden unverzüglich per E-Mail bestätigen.

2.3 Der Kaufvertrag kommt mit der Annahme der Bestellung durch SL-MoTec zustande. Insoweit ist SL-MoTec berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von drei Werktagen nach Eingang der Bestellung anzunehmen.

2.4 Der Vertragstext wird gespeichert; er ist über den internen Kundenbereich weiterhin nach Absendung der Bestellung abrufbar. Der Login erfolgt direkt über den Online-Shop im Bereich „Anmeldung“ unter Angabe des Benutzernamens sowie des zuvor bestimmten Passwortes. Außerdem werden dem Kunden die Vertragsbestimmungen gesondert per E-Mail zugesendet.


3. Widerrufsrecht und -folgen

Verbrauchern steht nach den Vorschriften des Fernabsatzrechts in Bezug auf gekaufte Waren ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Belehrung zu:

3.1 Der Verbraucher kann seine Vertragserklärung innerhalb eines Monats ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt, zu dem diese Belehrung in Textform mitgeteilt worden ist, nicht jedoch vor dem Tag des Eingangs der Warenlieferung beim Verbraucher. Bei der Berechnung der Frist wird der Tag, zu dem die Widerrufsbelehrung in Textform mitgeteilt worden ist bzw. der Tag des Eingangs der Warenlieferung beim Verbraucher nicht mitgerechnet.

3.2 Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

SL-MoTec
Breitestr. 18
55124 Mainz / Deutschland
Fax: +49(0)6131 - 466959
E-Mail: info@sl-motec.de

3.3 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Verbraucher die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit ggf. Wertersatz leisten. Die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung bleibt dabei außer Betracht. Darüber hinaus gilt die Wertersatzpflicht für den Fall, dass der Verbraucher die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren kann, bei der Überlassung von Sachen nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist.

3.4 Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr von SL-MoTec zurückzusenden; nicht paketversandfähige Sachen werden beim Verbraucher abgeholt. Der Verbraucher hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von EUR 40,00 nicht übersteigt oder wenn der Verbraucher bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Verbraucher kostenfrei.

3.5 Das Widerrufsrecht besteht entsprechend der Vorschrift des § 312 d Abs. 4 BGB unter anderem nicht bei Verträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.


4. Eigentumsvorbehalt

4.1 SL-MoTec behält sich das Eigentum an verkauften Sachen (Vorbehaltsware) vor bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.

4.3 Der Kunde ist während des Eigentumsvorbehalts verpflichtet, SL-MoTec einen Zugriff Dritter auf die Ware (z.B. im Falle einer Pfändung) sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte des Eigentümers erforderlich sind. Dritte sind auf das fremde Eigentum hinzuweisen. Einen Besitzwechsel der Vorbehaltsware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde während des Eigentumsvorbehalts unverzüglich anzuzeigen.

4.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug oder im Fall der Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 4.2 und/oder 4.3 dieser AGB ist SL-MoTec befugt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.


5. Preise, Liefer- und Versandkosten

5.1 Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Kaufpreise stellen Endpreise dar – d.h. sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich etwaig anfallender Steuern.

5.2 Im Fall einer grenzüberschreitenden Lieferung können im Einzelfall Steuern (z.B. im Falle eines innergemeinschaftlichen Erwerbs) und/oder Abgaben (z.B. Zölle) vom Kunden zu zahlen sein.

5.3 Alle Kaufpreise gelten, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist, zuzüglich Liefer- und Versandkosten. Die anfallenden und vom Kunden zu tragenden Liefer- und Versandkosten sind somit nicht im Kaufpreis enthalten; deren Höhe richtet sich nach den im Zusammenhang mit dem konkreten Angebot gemachten Angaben.


6. Zahlungsbedingungen

6.1 Dem Kunden stehen die jeweils im Zusammenhang mit dem konkreten Angebot mit aufgeführten Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

6.2 Im Fall einer vereinbarten Vorabüberweisung hat der Kunde spätestens zehn Tage nach Erhalt der gesondert per E-Mail versandten Zahlungsaufforderung den Kaufpreis zuzüglich anfallender Liefer- und Versandkosten zu zahlen. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kommt der Kunde ohne weitere Erklärung seitens SL-MoTec in Zahlungsverzug.


7. Versandbedingungen

7.1 Die Lieferung der Ware erfolgt – sofern nichts anderes vereinbart ist – gegen Vorauskasse und auf dem Versandwege. Die Versendung der gekauften Ware erfolgt innerhalb von zwei Werktagen nach Gutschrift des Kaufpreises zuzüglich anfallender Liefer- und Versandkosten (bei Vorausüberweisung) bzw. nach Zustandekommen des Vertrages (bei Nachnahme).

7.2 Der Kunde versichert, die richtige und vollständige Lieferanschrift anzugeben. Sollte es aufgrund vom Kunden fehlerhaft mitgeteilter Adressdaten zu zusätzlichen Kosten bei der Versendung kommen (z.B. erneut anfallende Versandkosten), hat der Kunde diese zu ersetzen.

7.3.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht bei Unternehmern mit der Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person, im Fall des Versendungskaufs bereits mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson über.

7.3.2 Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache immer mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher auf diesen über.

7.3.3 Im Hinblick auf die Gefahrtragung steht es der Übergabe gleich, wenn der Kunde in den Verzug der Annahme gerät.


8. Mitteilung von Transportschäden
Der Kunde wird SL-MoTec im Fall von Transportschäden nach besten Kräften unterstützen, soweit Ansprüche gegenüber dem betreffenden Transportunternehmen bzw. Transportversicherung geltend gemacht werden.

8.1 Der Kunde wird die gelieferte Ware bei Erhalt überprüfen. Bei äußerlich erkennbaren Transportschäden ist für den Fall, dass die Lieferung trotzdem angenommen wird, schon bei Annahme der Lieferung der Schaden auf den jeweiligen Versanddokumenten zu vermerken und vom Zusteller quittieren zu lassen; die Verpackung ist aufzubewahren.

8.2 Ist der (teilweise) Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar, hat der Kunde dies innerhalb von fünf Tagen nach Ablieferung gegenüber SL-MoTec oder binnen sieben Tagen nach Ablieferung gegenüber dem Transportunternehmen anzuzeigen, um so zu gewährleisten, dass etwaige Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen rechtzeitig geltend gemacht werden können.

8.3 Etwaige Rechte und Ansprüche des Kunden, insbesondere dessen Rechte bei Mängeln der Sache, bleiben von den Regelungen der Ziffern 8.1 und 8.2 dieser AGB unberührt. Diese beinhalten daher keine Ausschlussfrist für Rechte des Kunden gemäß Ziffer 9 dieser AGB.


9. Rechte bei Mängeln der Sache (Gewährleistung)

9.1 Etwaige Anfragen und/oder Beanstandungen jeglicher Art sind an SL-MoTec über obig angeführte Kontaktdaten zu richten.

9.2 Funktionsbeeinträchtigungen bei verkaufter Hard-/Software, die aus der vom Kunden zur Verfügung gestellten Hardware-/Software-Umgebung, Fehlbedienung, externen schadhaften Daten, Störungen von Rechnernetzen oder sonstigen aus dem Risikobereich des Kunden stammenden Gründen resultieren, stellen keinen Mangel dar. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass die Hard-/Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet. Er wird daher die Hard-/Software auf deren Verwendbarkeit und Kompatibilität zu dem von ihm beabsichtigten Zweck testen, bevor er diese einsetzt. Weiterhin wird er seine Daten nach dem Stand der Technik sichern.

9.3 Den gesetzlichen Regelungen entsprechend hat der Kunde im Fall von Mängeln an der gelieferten Sache und soweit nicht etwas anderes bestimmt ist grundsätzlich zunächst nur einen Anspruch auf Nacherfüllung.

9.3.1 Verbraucher haben insoweit die Wahl, ob die Nacherfüllung entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. SL-MoTec bleibt jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

9.3.2 Gegenüber Unternehmern leistet SL-MoTec für Mängel der Ware dagegen zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

9.4 Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl entsprechend den gesetzlichen Vorschriften die Vergütung herabsetzen (Minderung), den Vertrag rückgängig machen (Rücktritt), Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Wählt der Kunde Schadensersatz, gelten die Haftungsbeschränkungen nach Ziffer 10 dieser AGB.

9.5 Die Ansprüche und Rechte eines Unternehmers wegen Mängeln verjähren gegenüber Unternehmern ein Jahr nach Ablieferung, gegenüber Verbrauchern zwei Jahre nach Ablieferung. Mit diesen Fristen verbundene Verjährungserleichterungen gelten nicht, soweit SL-MoTec nach Ziffer 10 dieser AGB haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.

9.6 Offensichtliche Mängel sind durch Unternehmer innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware über obig aufgeführte Kontaktdaten anzuzeigen; ansonsten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige.

9.7 Die in §§ 478, 479 BGB bestimmten Rückgriffsansprüche von Unternehmern bleiben von den Regelungen der Ziffern 9.1 bis einschließlich 9.6 dieser AGB unberührt.


10. Haftungsbestimmungen

10.1 Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet SL-MoTec uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet SL-MoTec uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden sowie im Fall der Übernahme von Garantien.

10.2 Für solche Schäden, die nicht von Ziffer 10.1 erfasst werden und die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet SL-MoTec, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung von Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Dabei beschränkt sich die Haftung von SL-MoTec auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.

10.3 Im Falle leicht fahrlässiger Verletzungen solcher Vertragspflichten, die weder von Ziffer 10.1 noch Ziffer 10.2 erfasst werden (sog. unwesentliche Vertragspflichten) haftet SL-MoTec gegenüber Verbrauchern dies begrenzt auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.

10.4 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.


11. Gerichtsstandsvereinbarung

Ist der Kunde ebenfalls Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von SL-MoTec. Dasselbe gilt, wenn der Kunde Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis von SL-MoTec, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
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SL - MoTec

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Stefan Lenert
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